Regionalmanagement Landkreis Kronach
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Förderkriterien
Voraussetzung, um als Projektträger Mittel aus der LEADER-Förderung beantragen zu können, ist die Erfüllung folgender Grundsatzkriterien:

  • Projektlage im Gebiet der LAG
  • Besondere Bedeutung/nachvollziehbarer Nutzen für das LAG-Gebiet
  • Einbindung der Bevölkerung (Bottom up-Ansatz)
  • Positiver (mind. neutraler) Beitrag zur Nachhaltigkeit
  • Klare Zuordnung zu einem REK-Handlungsfeld
  • Beitrag zur Umsetzung der integrierten regionalen Entwicklungsstrategie
  • Positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums

Darüberhinaus fließen in die Beschlussfassung des LAG-Entscheidungsgremiums über die Beantragung von Fördermitteln für ein Projekt folgende Aspekte ein:

  • Trägerschaft gesichert
  • Kosten transparent und angemessen
  • (Ko-)Finanzierung gesichert
  • Beitrag zur regionalen Wertschöpfung/Beschäftigung gegeben
  • Neuartiges Geschäftsfeld für die Region (Innovation)
  • Schaffung eines Alleinstellungsmerkmals
  • Übertragbarkeit (Modellcharakter)
  • Regionale/überregionale Kooperation

Förderabwicklung

  • Antragstellung für Projekte durch jeweiligen Projektträger
  • Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG (Vorstand) über Projekt
    → positiver Beschluss ist Fördervoraussetzung!
  • Stellungnahme des LEADER-Managers
  • Bearbeitung und Bewilligung durch zuständige Behörde(n)

Weitere Informationen zur Höhe der Förderung sowie Merkblätter und  die erforderlichen Formulare finden Sie unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/12813/


Zur Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Idee stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: 

Willi Fehn
Regionalmanagement Landkreis Kronach
Güterstr. 18
96317 Kronach
Tel. 09261-678-223
Fax 09261-678-393
Willi.Fehn@lra-kc.bayern.de

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