
Regionalmanagement Landkreis Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
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Tel. 09261 678-411
Förderkriterien
Voraussetzung, um als Projektträger Mittel aus der LEADER-Förderung beantragen zu können, ist die Erfüllung folgender Grundsatzkriterien:
- Projektlage im Gebiet der LAG
- Besondere Bedeutung/nachvollziehbarer Nutzen für das LAG-Gebiet
- Einbindung der Bevölkerung (Bottom up-Ansatz)
- Positiver (mind. neutraler) Beitrag zur Nachhaltigkeit
- Klare Zuordnung zu einem REK-Handlungsfeld
- Beitrag zur Umsetzung der integrierten regionalen Entwicklungsstrategie
- Positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums
Darüberhinaus fließen in die Beschlussfassung des LAG-Entscheidungsgremiums über die Beantragung von Fördermitteln für ein Projekt folgende Aspekte ein:
- Trägerschaft gesichert
- Kosten transparent und angemessen
- (Ko-)Finanzierung gesichert
- Beitrag zur regionalen Wertschöpfung/Beschäftigung gegeben
- Neuartiges Geschäftsfeld für die Region (Innovation)
- Schaffung eines Alleinstellungsmerkmals
- Übertragbarkeit (Modellcharakter)
- Regionale/überregionale Kooperation
Förderabwicklung
- Antragstellung für Projekte durch jeweiligen Projektträger
- Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG (Vorstand) über Projekt
→ positiver Beschluss ist Fördervoraussetzung! - Stellungnahme des LEADER-Managers
- Bearbeitung und Bewilligung durch zuständige Behörde(n)
Weitere Informationen zur Höhe der Förderung sowie Merkblätter und die erforderlichen Formulare finden Sie unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/12813/
Zur Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Idee stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Willi Fehn
Regionalmanagement Landkreis Kronach
Güterstr. 18
96317 Kronach
Tel. 09261-678-223
Fax 09261-678-393
Willi.Fehn@lra-kc.bayern.de

