Wissenswertes für Projektträger
Von der Idee zum Projektantrag
Bitte beachten Sie:
Aufträge dürfen erst nach Bewilligung durch die Förderstelle bzw. die Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZ) vergeben werden!
Ein vorheriger Beginn der Maßnahme kann den Verlust der Förderung bedeuten!
